AGB's
Delux Electronic Handel GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung
1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen
Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den
Kunden anerkannt.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des
Kunden sind für Delux unverbindlich, auch wenn Delux ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung
durch Delux.
1.4. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch Delux.
2. Angebote
2.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung
von Delux und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch
den Kunden zustande.
2.2. Delux behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen
des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung
der Interessen von Delux an der Änderung dem Kunden zumutbar ist.
2.3. Die Angestellten von Delux sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
3. Preise
3.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste
berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Hamburg, zuzüglich
Verpackung, Versand und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit
gültigen Kostenfaktoren. Sie gelten nur für diese Bestellung als verbindlich.
3.3. Für Ersatzteile gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen
Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von Delux angemessen
geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Delux bis zur Lieferung geändert
haben.
4. Versand und Gefahrübergang
4.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum
Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden
über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung
auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Delux
berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges
und des Transportmittels nach dem Ermessen von Delux. Die Übernahme der Ware von
Delux ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen
gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung
und schließt jede Haftung von Delux wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung
für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit Delux nicht wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2. Delux versichert die bestellte Ware gegen Schäden.
4.3. Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend
geliefert.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Delux verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
5.2. Delux ist in berechtigten Sonderfällen, insbesondere aus Betriebsbedingten
Gründen, befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung
auszuführen und gesondert zu berechnen.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
sonstigen Ereignissen, die Delux die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo,
Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten,
hat Delux auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
In diesen Fällen ist Delux berechtigt, nach Ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Delux wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich
informieren. Delux behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
vor. Der Selbstbelieferungvorbehalt gilt mit der Maßgabe, daß Delux seinerseits
ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete
Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung
länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme in
Folge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4. Sofern Delux die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine
zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung im Verzug befindet, beschränkt
sich ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschaden auf insgesamt
höchstens 30% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Delux.
5.5. Bei Abnahmeverzug des Kunden ist Delux nach einer angemessenen Nachfristsetzung
verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30%
der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen
höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten,
daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als
v-Scheck-Nachnahme, nach den ersten drei Bestellungen liefern wir auch auf Rechnung.
6.3. . Die Annahme von Schecks, erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung
und der Einziehung trägt der Kunde. Delux haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung.
Wechsel werden nicht angenommen .
6.4. Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist Delux berechtigt,
ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils
berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in
Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden
bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
durch Delux bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist Delux berechtigt, eine Mahngebühr
von € 5,- pro Mahnung zu berechnen.
6.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von Delux anerkannt wurden.
6.6. Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Kunden ein oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluß erkennbar,
kann Delux einen angemessenen Vorschuß oder eine angemessene Sicherheitsleistung
verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach,
kann Delux vom Vertrag zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Delux behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor,
bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.
7.2. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für
Delux als Hersteller. Delux erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die
Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen,
dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so
erwirbt Delux das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes
der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das
gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern,
sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Delux aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Forderung in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht,
wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die
dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich
der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber
an Delux ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis
zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Delux gesicherten Forderungen
einschließlich Einlösung aller Schecks und gegebenenfalls akzeptierter Wechsel als
zu Gunsten von Delux vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt,
die an Delux abgetretene Forderung für Rechnung von Delux im eigenen Namen einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Delux auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige
Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle
zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3. Übersteigt der Wert der Delux gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr
als 20%, ist Delux auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte
insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Delux nicht, kommt
er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Delux berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen
Forderungen geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware
durch Delux liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.5. Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei
Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum
von Delux hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nach, kann Delux vom Vertrag zurücktreten.
8. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadensersatz
8.1. Voraussetzung für jede Gewähleistungsleistung ist die schriftliche Mängelrüge
und die Übersendung der Rechnung, sowie eine Kurzbeschreibung -soweit möglich- des
gerügten Mangels bzw. des aufgetretenen Fehlers. Des Weiteren ist die auf den Rechnungen
ersichtliche Delux Artikel Nummer auf den Gewährleistungsansprüchen mit anzugeben.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Delux erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder
unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung
der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die
Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Delux unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende
Mängel. Wird Delux ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
8.3. Delux gewährleistet, daß die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen
Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne
ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Delux schriftlich bestätigt
wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie
Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
8.4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen
sind auf
- Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß,
- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
- Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen,
- Feuchtigkeit aller Art,
- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung,
das von Delux aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an
den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder
Dritte, die nicht von Delux autorisiert sind, ausgeführt werden. 8.5. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum.
8.6. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Delux Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
wobei Delux die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Rücktransport-
und Arbeitskosten nicht übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder
Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung
entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Delux über. Zur Mängelbeseitigung
hat der Kunde Delux die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern
und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende bzw. auszubessernde Waren
sind unverzüglich an Delux zurückzusenden. Das Gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt
der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte
Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche
aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Delux, ihres gesetzlichen
Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte
Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Delux als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt hiervon unberührt.
8.8. Soweit Delux nach der vorstehenden Regelung zum Schadensersatz verpflichtet
ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
8.9. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß
oder positiver Vertragsverletzung gegen Delux sind unverzüglich schriftlich geltend
zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum .
8.10. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei
Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Delux alle
Aufwendungen zu ersetzen, die Delux durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamburg. Sind beide Parteien dieses Vertra- ges Kaufleute, so
wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg vereinbart.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich
zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand 11.04.2002